Winzererstraße 47 d
80797 München

 

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Öffnungszeiten
Montag / Mittwoch 8:00–22:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag / Freitag 8:00–21:00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertags 9:00–15:00 Uhr
 

Patienteninformationen

Heilmittelrichtlinien für Rezepte gesetzlich Versicherter

Es können nur korrekt ausgestellte Rezepte mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Durch Beachtung einiger weniger Punkte können wir gemeinsam den Aufwand von Nachkorrekturen vermeiden und von unnötigen Arztbesuchen absehen.

 

Was ist bei den Heilmittelverordnungen zu beachten?

  • Nach Ausstellung der Verordnung muss das Rezept innerhalb der nächsten 28 Tage begonnen werden. Danach verliert es seine Gültigkeit.
  • Unsere Behandlungszeiten sind generell 15-20 Minuten. Nur bei besonderen vom Arzt speziell ausgestellten Rezepten sind auch Doppeltermine mit 40 Minuten Behandlung möglich.
  • Nachträglich geänderte Rezepte sind mit der Kasse abrechenbar, jedoch muss jegliche Änderung jeweils mit dem Datum, Stempel, der Unterschrift des Arztes genehmigt werden.
  • In der Regel dürfen nur Rezepte mit 6 Behandlungseinheiten verschrieben werden. Besonderheiten stellen der BVB (besonderer Behandlungsbedarf) und der LHB (langfristiger Behandlungsbedarf) dar. Welche Diagnosen in diese Sparte fallen, ist von den Kassen genau geregelt.
  • Behandlungen mit mehreren Heilmittelverordnungen zugleich sind nur dann möglich, wenn unterschiedliche ICD-Codes (Diagnosen) vom Arzt eingetragen wurden.

Sollten Sie Rückfragen haben, dann stehen wir jederzeit persönlich oder telefonisch unter 089/302033 zur Verfügung. Sie können uns vorab Ihre Heilmittelverordnung per Email an info@arsmovendi-physiotherapie.de. So können wir einen reibungslosen Ablauf ermöglichen.

Rezeptgebühren

Die Rezeptgebühr ist ein gesetzlich vorgeschriebener Eigenanteil (SGB V §32) und beinhaltet in der Regel einen Betrag von 10 EUR pro Rezept zuzüglich 10% des Rezeptwertes. Der Betrag kommt nicht uns zu Gute, sondern wird von den Krankenkassen erhoben. Wir dienen nur als Übermittler. Sie erhalten von uns eine Rechnung, welche nach Vorschrift zum ersten Termin in Bar oder auch mit EC-Karte bezahlt werden muss.

 

Terminabsagen

Termine, welche nicht innerhalb der vorgegebenen 24 Std.- Frist abgesagt werden, berechnen wir mit einer Ausfallgebühr von 20€. Dieses Vorgehen sieht der § 615 des BGB vor. Bitte sagen Sie deshalb ihre Termine, falls notwendig, bitte mindestens 24 Std. vor Terminbeginn ab, damit wir diese anderweitig vergeben können.